Das Verkehrsministerium des Bundes hat jetzt ein überarbeitetes Konzept aus der Zeit von Volker Wissing vorgelegt. Ziel ist es, E-Scooter-Regelungen denen für den Radverkehr anzugleichen, mit besonderem Fokus auf neue Parkregelungen.
Anfänglich erlaubte Wissings Entwurf das Parken von E-Scootern und Fahrrädern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, solange genügend Raum für Fußgänger blieb. Doch Fußgängervertretungen protestierten, da besonders Ältere und Gehbehinderte benachteiligt wären. Nun dürfen nur private E-Scooter und Fahrräder frei parken, während Mietfahrzeuge eine kostenpflichtige Sondergenehmigung benötigen.
Anbieter und Kommunen sollen sich nun über Abstellregelungen einigen, mit Optionen von gekennzeichneten Bereichen bis hin zu freien Parkplatzauswahl. Grundlegend klarere Regelungen befürworten alle Anbieter, man unterstreicht jedoch die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Kommunen, um Parkzonen und Standards zu entwickeln. Besonders in kleineren Städten gibt es noch keinen derartigen Regelungen.
Unklar bleibt weiterhin die Frage, welchen Beitrag E-Scooter zur Verkehrswende wirklich leisten.