Waffenverbot am Hauptbahnhof Hannover
Mit dem Ziel, Gewalttaten am Hauptbahnhof Hannover vorzubeugen, wurde ein Waffenverbot eingeführt. Es handelt sich um eine temporäre Tabuzone. Die Bundespolizei hat ein zeitlich begrenztes Waffenverbot am Hauptbahnhof Hannover erlassen. Diese Verfügung gilt vom 11. August bis einschließlich 11. September für das Bahnhofsgebäude und die Bahnsteige, wie die Bundespolizei am Montag bekannt gab. Das Waffenverbot betrifft gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Es gilt werktags von 18 bis 2 Uhr und an den Wochenenden ununterbrochen von freitags 18 Uhr bis montags 2 Uhr. Rechtliche Grundlage In Deutschland ist der Erlass von Waffenverbotszonen in § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes geregelt. Zuständig für den Erlass der Verordnung sind die Landesregierungen. Das Führen von Waffen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen kann verboten werden, wenn an diesen Orten wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. Mit Inkrafttreten des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (drittes …