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Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen nur unter Einhaltung von Spielregeln erlaubt

Mit den zunehmenden Temperaturen im Frühjahr wächst auch wieder die Lust am Grillen im öffentlichen Raum. Mit Rücksicht auf andere Nutzer*innen und unter Einhaltung der „Spielregeln“ für das Grillen in Hannover ist es in öffentlichen Park- und Grünanlagen auch weiterhin grundsätzlich geduldet. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet wird. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Schließlich ist die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen – gegebenenfalls mit dem Hausmüll im Wohnumfeld.

Es wird zudem dringend darum gebeten, keinen Müll zurückzulassen.

Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gartendenkmalen, zum Beispiel dem Maschpark, dem Stadtpark oder dem Berggarten. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass am Altwarmbüchener See – entgegen landläufiger Meinung – das Grillen sowie das Entzünden offenen Feuers verboten sind. Grund ist der Schutz der Natur im Landschaftsschutzgebiet.

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