Allgemeinverfügung Waffenverbotszone am Hauptbahnhof verlängert
Die Allgemeinverfügung wird bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der „Raschplatzhalle“ sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Donnerstag, 1. Mai 2025, 00:00 Uhr bis Samstag, 31. Mai 2025, 24:00 Uhr Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen. Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover: Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für …