Klage gescheitert: Maschseefest 2023 darf fortgesetzt werden
Eilantrag gegen die weitere Durchführung erfolglos, da keine rechtswidrige Lärmbelästigung vorliegt Die Antragstellerin wendet sich gegen die Durchführung des Maschseefestes 2023. Mit Bescheid vom 10. Juli 2023 erteilte die Landeshauptstadt Hannover der Hannover Veranstaltungs GmbH die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, vom 26. Juli bis zum 13. August 2023 die Veranstaltung „Maschseefest 2023“ durchzuführen. . Die Antragstellerin wohnt in einem Wohngebiet in der Nähe des Nordufers. Am 2. August 2023 erhob sie Klage (Az. 7 A 4125/23) mit dem Antrag, die Erlaubnis für die Durchführung des Maschseefestes aufzuheben. Mit ihrem Eilantrag vom 3. August 2023 begehrt sie zudem den vorzeitigen Abbruch des Maschseefestes, da sie sich durch den vom Fest ausgehenden Lärm in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt fühlt. Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover den Eilantrag auf vorzeitige Beendigung des Maschseefestes abgelehnt. Der Antrag ist bereits unzulässig, soweit er sich auf die südlichen Bereiche des Ostufers (Pier 51, Halfway House, Löwenbastion, Südanleger), auf den Bereich „Geibel“ und auf den Bereich „Maschseequelle“ bezieht. Diese befinden sich nicht in Wohnortnähe …