Ab Oktober gilt im Berggarten die 3G-Regel
Die niedersächsische Corona-Verordnung schreibt die 3G-Regel für Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen einschließlich botanischer Gärten vor. Einzelne Einlasskontrollen für die fünf Schauhäuser des Berggartens hätten die Herrenhäuser Gärten nur mit erheblichen Kosten umsetzen können. „Wir mussten die Häuser schweren Herzens schließen“, berichtet Direktor Ronald Clark, „denn zusätzliches Personal für Kontrollen können wir uns nicht leisten. …