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Neue Möglichkeiten der StVO – Hannover schafft mehr Tempo 30 Strecken

Tempo 30Hannover hat als Gründungsstadt und durch die Erfolge der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, der mittlerweile über 1.400 Kommunen aus der gesamten Republik beigetreten sind, wesentlich auf die Bundesregierung eingewirkt und ihren Teil dazu beigetragen, dass das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung novelliert wurden. Daher ist es auch konsequent, dass sie als erste Großstadt im Bundesgebiet auf einigen längeren Streckenabschnitten von Hauptstraßen die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert hat.

„Ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss bei 30 km/h reduziert Stickoxide und Feinstaub – ein nachgewiesener Gewinn für das städtische Klima. Und mit Tempo30-Abschnitten gewinnen wir Sicherheit, der Lärm wird reduziert und das bedeutet mehr Lebensqualität für die Bürger*innen – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay. Alle Verkehrsteilnehmer*innen profitierten gleichermaßen, unabhängig von Alter oder Geschlecht.

Die Walderseestraße und der Altenbekener Damm läuteten im Januar den Startschuss ein. Die Ausweitung der Tempo-30-Abschnitte wird voraussichtlich im dritten Quartal beendet sein.

24 zusätzliche Verbindungsstrecken

Auf rund 150 Teilabschnitten vor Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern darf bereits jetzt nur Tempo 30 gefahren werden. Durch die neue 500-Meter-Regel lassen sich nun 24 dieser Abschnitte lückenlos verbinden – etwa auf der Walderseestraße, dem Altenbekener Damm, der Göttinger Chaussee und der Stresemannallee. Im Januar 2025 startete die erste Umsetzung – Hannover ist damit bundesweit Vorreiter unter den Großstädten.

Tempo-30 an 32 weiteren Fußgängerüberwegen

Von 115 Fußgängerüberwegen an Tempo-50-Straßen in Hannover waren bislang 50 bereits auf 30 km/h beschränkt. Stadtbaurat Thomas Vielhaber dazu: „Unsere aktuelle Prüfung ergab, dass an 32 weiteren Übergängen – u. a. in der Berliner Straße, Lavesstraße, Vahrenwalder Straße und Am Listholze – im Vorlauf nun ebenfalls Tempo 30 eingerichtet werden kann. An den restlichen Standorten sorgt die bestehende Stop-bzw. Vorfahrt-Beschilderung bereits für ausreichend geringe Geschwindigkeiten. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit vor allem der Fußgänger*innen und des Schulverkehrs.

Hintergrund:

Mit der StVO-Novelle 2024 dürfen Kommunen Tempo 30 jetzt generell auch dort anordnen, wo es dem Verkehrsfluss und dem Klimaschutz dient – und Verbindungsabschnitte bis 500 Meter zusammenfassen (statt bislang 300 Meter). Das bedeutet: lückenlose Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren, vor Schulen, Kitas, Altenheimen oder an stark frequentierten Fußgängerüberwegen – ohne umständliche Sondergenehmigungen.

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