Stadt erinnert an „Spielregeln“ für das Grillen in Hannover. In öffentlichen Park- und Grünanlagen darf nicht überall gegrillt werden und am Altwarmbüchener See ist es zum Beispiel verboten.
Mit zunehmenden Temperaturen im Frühjahr steigen im öffentlichen Raum wieder vermehrt Bratwurst- und ähnliche Röstdüfte in die Nase. Mit Rücksicht auf andere Nutzer*innen und unter Einhaltung der unveränderten „Spielregeln“ ist das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen auch weiterhin grundsätzlich geduldet. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet wird. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Schließlich ist die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen – gegebenenfalls mit dem Hausmüll im Wohnumfeld.
Wo darf man nicht Grillen in Hannover?
Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Stadtpark und Berggarten). Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich drauf hin, dass am Altwarmbüchener See – entgegen landläufiger Meinung – das Grillen sowie das Entzünden offenen Feuers verboten sind. Grund ist, dass der Bereich zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört. Im Gartenfriedhof und in Teilen des Von-Alten-Garten ist das Grillen ebenfalls verboten. Dort stehen wie in allen Gartendenkmälern entsprechende Hinweisschilder.
- Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG-VO)
- Merkblatt Sicherheit beim Grillen
- Parkordnung für den Georgengarten
- Liste Historischer Parkanlagen in denen nicht gegrillt werden darf
- Grillplätze in der Region Hannover
Wo ist das Grillen in Hannover erlaubt und welche Auflagen gibt es?
Die Erlaubnis zum Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Hannover ist in der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (SOG-VO) geregelt. Die Verordnung erlaubt das Grillen unter bestimmten Rahmenbedingungen.
- es darf ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten zu verwendet werden
- der Grill muss außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen aufgestellt werden
- die Kohle muss nach dem Grillen vollständig gelöscht und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgt werden
Untersagt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen und historische Parkanlagen. Auch in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten ist das Grillen in der Regel verboten.
Zu den historische Parks und Friedhöfen gehören der Sankt Nikolai-Friedhof, der Neustädter Friedhof, der Welfengarten, der Stadtpark am HCC, der Tiergarten in Kirchrode, der Maschpark, der Hermann-Löns-Park, der Hinübersche Garten in Garbsen, die Trip´sche Parkanlage in Gehrden und der Ottomar-von-Reden-Park ebenfalls in Gehrden. Auch im Gartenfriedhof und in Teilen des Von-Alten-Garten ist das Grillen verboten. Dort stehen wie in allen Gartendenkmälern entsprechende Hinweisschilder.
In der Region gibt es einige feste Grillplätze mit entsprechender Ausstattung. Zum Beispiel am Silbersee in Langenhagen, am Blauen See in Garbsen, am Steinhuder Meer und rund um den Deister.
Die Stadt Hannover hat ein Merkblatt zur Sicherheit beim Grillen auf ihrer Webseite. Falls Unsicherheiten bestehen ob am ausgesuchten Platz das Grillen erlaubt ist oder nicht kann man sich an den Bürger-Service im Fachbereich Umwelt & Stadtgrün unter Tel.: 0511 / 168 – 43801 oder E-Mail: umweltkommunikation@hannover-stadt.de wenden.
In den Sommermonaten kann es bei anhaltender Trockenheit auch zum Grillverbot in öffentlichen Bereichen kommen. 2023 wurde dies zum Beispiel von der Stadt und Region mit einer Allgemeinverfügung angeordnet.
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